Windenergie in Bonn

Die Stadtwerke Bonn planen die Errichtung von Windkraftanlagen am Haselingsberg (Heiderhof).

1. Fragen

Nach der Durchsicht der aktuell vorhandenen Informationen ergaben sich unter anderem

folgende Fragen:

1. Wird für die Bestimmung der Fläche für den Bau von Windkraftanlagen (WKA) der Landesentwicklungsplan LEP142 verwendet?

2. Mit welchen Mindestabständen von Bebauungen wird gerechnet? Die genannten

Abstände liegen zwischen 650 m und 800 m (Webseite SWB)

3. In dem LEP wird der Ausbau im Nadelwald ermöglicht (Ziel 10.2-6). Große Flächen des Heiderhofes sind als Nadelwald ausgewiesen. Eine augenscheinliche

Betrachtung des im LEP ausgewiesenen Bereiches deutet jedoch auf Laubwald oder zumindest Mischwald hin (siehe unten). Diese stehen lt. LEP weder für WKA noch Nebengebäude zur Verfügung.

○ Wie erfolgt die Unterscheidung zwischen Misch- und Nadelwald?

(Siehe Abschnitt 2.2. Definition Nadelwald)

○ Wann ist diese Klassifikation erfolgt?

○ Wann wird diese Einordnung der Fläche erneut verifiziert?

○ Wieso werden die Werte der Luftbildaufnahmen nicht verwendet?

(Siehe Abschnitt 2.4. Waldflächen nach Satellitenaufnahmen)

○ Wieso werden die Flächen aus den Schadensstatistiken nicht verwendet?

(Siehe Abschnitt 2.6. Definition von Kalamitätsflächen)

4. Was ist der Grund für die großen Abweichungen der Kalamitätsflächen zwischen dem aktuellen Landesentwicklungsplan (LEP 142),

○ den Kalamitätsflächen im Nadelwald von 2017 bis 2023?

(Siehe Abschnitt 2.6.1. Kalamitätsflächen im Nadelwald)

○ und der Schadensentwicklung des Nadelwaldes zwischen 2017 und 2023

(Siehe Abschnitt 2.6.2. Schadensentwicklung von 2017 bis 2023)

5. Findet die Einordnung des Heiderhofes als Erholungsgebiet Berücksichtigung?

(Siehe Abschnitt 2.7. Erholungswald)

2. Motivation für diese Fragen

2.1. Landesentwicklungsplan LEP 142

Gemäß Änderung des Landesentwicklungsplans NRW für den Ausbau der

Erneuerbaren Energien

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Ziel 10.2-6 Windenergienutzung in Waldbereichen

Regionalplanerisch festgelegte Waldbereiche können für die Windenergienutzung in Anspruch genommen werden, sofern es sich um Nadelwald handelt. Ausgenommen hiervon sind Naturschutzgebiete, Nationalparke, Nationale Naturmonumente, Naturwaldzellen sowie Natura 2000-Gebiete.

Mit der möglichen Inanspruchnahme von Nadelwaldflächen für die Festlegung von Windenergiebereichen wird § 2 EEG Rechnung getragen, wonach die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Nutzung der erneuerbaren Energien sowie der dazugehörigen Nebenanlagen im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen. Die erneuerbaren Energien sollen insoweit in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen als vorrangiger Belang eingebracht werden, bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist.

2.2. Definition Nadelwald

Bei Nadelwaldflächen handelt es sich um einen von Nadelbaumarten geprägten

Hauptbestand. Dieser besteht aus einer oder mehreren Hauptbaumarten, auf welche die

Bewirtschaftung des Bestands vorrangig abgestellt ist und die produktionsbestimmend sind.

Für Nadelwaldflächen sind Bestockungsanteile von mehr als 50 Prozent an Nadelbaumarten

bezogen auf die Grundfläche eines Bestandes bestimmend. Zur aktuellen Bestockung sowie

zur Klärung der Abgrenzung von Nadelwaldflächen gegenüber Laub- und Laubmischwäldern

ist die untere Forstbehörde anzuhören.

“Bei der Unterscheidung nach Laubwald und Nadelwald gilt Laubwald als gemischt bei einer

10%igen Nadelbaum-Beimischung bzw. umgekehrt.”

(Quelle:https://www.bundeswaldinventur.de/dritte-bundeswaldinventur-2012/hintergrundinfor

mationen/was-ist-ein-mischwald)

2.3. Waldtypen gemäß Ministerium für Landwirtschaft und

Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

(https://www.waldinfo.nrw.de/waldinfo2/?lang=de)

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In dem geplanten Bereich wird kein Nadelwald ausgewiesen. Es sind jedoch große Flächen

an Buchenwald vorhanden. Dies deckt sich ebenfalls mit den aktuellen Fotos.

2.4. Waldflächen nach Satellitenaufnahmen

2.4.1. Luftbildaufnahme Sentinel 2015

Aus WMS Wald und Holz NRW

● Große Bereiche der Potentialfläche sind als Laubwald klassifiziert

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2.4.2. Luftbildaufnahme Sentinel 2

Dargestellt werden die mit Wald bedeckten Flächen, die aus den Daten des Sentinel 2 –

Satelliten in das Copernicus-Programm einfließen. Dabei wird zwischen Laub- und

Nadelwald unterschieden.

● Große Bereiche der Potentialfläche sind als Laubwald klassifiziert.

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2.5. Augenscheinliche Betrachtung

Es wurden Aufnahmen von dem als Nadelwald ausgewiesenen Bereichen durchgeführt. Die

Aufnahmeorte sind in der folgenden Abbildung zusammen mit dem im LEP definierten

Bereich des Nadelwaldes dargestellt.

Beispiele:

● Großer Anteil an Laubbäumen

● Klassifizierung im LEP passt nicht zu den vor Ort vorhandenen Baumarten

● Bäume sind teilweise schon sehr alt

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2.6. Definition von Kalamitätsflächen

2.6.1. Kalamitätsflächen im Nadelwald

Gemäß Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes

Nordrhein-Westfalen

(https://www.waldinfo.nrw.de/waldinfo2/?lang=de)

● Nur kleine Bereiche der Potentialfläche sind als Kalamitätsfläche klassifiziert

● Die meisten Kalamitätsflächen liegen außerhalb des für Windkraftwerke

ausgewiesenen Bereiches

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2.6.2. Schadensentwicklung von 2017 bis 2023

Betrachtung der Schadensentwicklung von Juni 2017 bis September 2023 für Nadelwald

(Aus WMS Wald und Holz NRW)

● Weite Bereiche der Potentialfläche werden nicht als Nadelwald klassifiziert.

● Nur kleine Bereiche weisen Schäden auf.

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2.7. Erholungswald

Laut Waldinfo.nrw des Minsitsriums for Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Der Haselingsberg ist als Erholungsgebiet der Kategorie 1 und 2 eingeordnet:

● Kategorie 1

Wälder und Waldbereiche, die so intensiv durch Erholungssuchende besucht werden,

dass ihr forstliches Management von der Erholungsfunktion mitbestimmt wird.

● Kategorie 2

Wälder, die im regionalen Vergleich überdurchschnittlich stark frequentiert werden.

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